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Freitag, 22.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Baurecht für den Hauptbahnhof

Mobilitätsdrehscheibe Augsburg nimmt wichtige Hürde

Der Weg für die Untertunnelung des Hauptbahnhofs mit einer Straßenbahntrasse ist frei. Am gestrigen Dienstag übergab die Regierung von Schwaben den Planfeststellungsbeschluss an den Träger des Vorhabens, die Stadtwerke Augsburg.

Die Pläne zum Beschluss: Der Bahnhof und alle Bahngleise werden in Ost-West-Richtung von einem zweigeschossigen Tunnel für Fußgänger und Tram unterquert (Grafik zum Vergrößern anklicken).

Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl, Stadtwerkechef Norbert Walter und Vertreter der Deutschen Bahn AG stellten gestern die Termine und Kosten des Gemeinschaftsprojekts vor, das einmal den Schienenregional- und Fernverkehr mit der Straßenbahn zu einem modernen Drehkreuz verknüpfen soll.

98,5 Millionen Euro auf Basis heutiger Baupreise wird der Bahnhofsumbau verschlingen. Gut 55 Millionen schießen Bund und Land zu, 20,7 Mio. trägt die DB AG. 20,2 Mio. beträgt der Eigenanteil der Stadtwerke und 2,2 Mio. kommen von der Stadt Augsburg. Die Zuschüsse stellen keinen Fixbetrag dar, sondern errechnen sich mit 83% der tatsächlich anfallenden zuwendungsfähigen Kosten, wie Norbert Walter erklärte.

Nicht enthalten in der Kostenschätzung sind weitere 3,8 Mio. für neue Fahrtreppen und 7,5 Mio. für eine unterirdische Wendeschleife für die Tram, beides ebenfalls gefördert mit 83% der zuwendungsfähigen Kosten. Für die Wendeschleife wollen die Stadtwerke im April 2012 ein Planänderungsverfahren zum gestrigen Planfeststellungsbeschluss in die Wege leiten.

Bahnsteig F wird bis 2014 gebaut

Pressekonferenz im Stadtwerkesaal (v.l.): (DB Netz), OB Kurt Gribl, Stadtwerke-Geschäftsführer Norbert Walter, Karl-Heinz Ferstl (DB Station und Service)

Pressekonferenz im Stadtwerkesaal (v.l.): Volker Hentschel (DB Netz), OB Kurt Gribl, Norbert Walter (Stadtwerke), Karl-Heinz Ferstl (DB Station und Service)


Ebenfalls nicht in den Kosten von knapp 100 Millionen enthalten ist der Neubau des Bahnsteigs F für den Schienenregionalverkehr. Für dieses Vorhaben ist die DB allein zuständig. Baubeginn soll Ende 2013 sein, Fertigstellung Ende 2014, so Volker Hentschel von der DB Netz, der die Wichtigkeit des neuen Bahnsteigs auch für den Bahnhofsumbau erläuterte: Dadurch werde ermöglicht, sukzessive jeweils ein Gleispaar für die Untertunnelung stillzulegen, ohne die Menge des Verkehrs verändern zu müssen; nur die Gleisbelegung ändere sich.

Baustart für das Jahrhundertprojekt wird der August 2012 sein. Dann beginnt die Errichtung der Tram-Tunnelrampe in der Halderstraße. „Wir segeln damit im Windschatten des Kö-Umbaues“, so OB Kurt Gribl. Bis zur Fertigstellung des Königsplatzes ist nämlich die Linie 3 nach Pfersee ohnehin unterbrochen. Nach vorbereitenden Maßnahmen, die im Jahr 2013 ablaufen, wird es ab 2014 richtig ernst: Dann startet die Untertunnelung der Bahngleise. Bis spätestens 2019 soll und muss die Maßnahme abgeschlossen sein. Dann läuft nämlich die Fördermöglichkeit nach dem „Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden“ (GVFG) aus.

Genehmigungsverfahren ab April 2012: die unterirdische Tram-Wendeschleife unter den Bahngleisen soll 7,5 Millionen kosten (voraussichtliche Lage blau dargestellt – Grafikmontage: DAZ).

Planfeststellung



Die Planfeststellung ist nach dem Verwaltungsrecht des Bundes und der Länder ein Genehmigungsverfahren, welches für besonders komplexe Vorhaben mit möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt durchgeführt wird; dazu gehören etwa Autobahnen und Fernstraßen, Flughäfen, der Ausbau oberirdischer Gewässer, Kraftwerke Hochspannungsleitungen, Eisenbahnstrecken oder Straßenbahnlinien. Vor einer entsprechenden „Feststellung des Planes“, also der Feststellung der Zulässigkeit des Vorhabens, darf mit dem Bauen nicht begonnen werden.



Endprodukt des Verfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss. Er ersetzt nahezu alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen. Der Beschluss und die dazugehörigen Planunterlagen werden zwei Wochen zur Einsicht öffentlich ausgelegt, im Fall des Augsburger Hauptbahnhofs vom 10. bis 24. Januar 2012. Anschließend beginnt eine einmonatige Klagefrist.