DAZ - Unabhängige Internetzeitung für Politik und Kultur
Freitag, 19.04.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Parkhaus am Hotelturm: Stadt hat “Plan B”

Bebauungsplan soll geordnete städtebauliche Entwicklung sichern – auch Alternativen werden angedacht

Einstimmig gab der Bauausschuss in seiner Sitzung am gestrigen Donnerstag grünes Licht für die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich um den Hotelturm und den Kongress am Park zwischen der Rosenaustraße und der Elisenstraße.

Alles wird geprüft: altes Parkhaus (blau), Tiefgarage (grün), neues Parkhaus. (Kartenbasis: © OpenStreetMap-Mitwirkende)

Ziel der Planung ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, insbesondere hinsichtlich der Erschließungssituation, des ruhenden Verkehrs und der baulichen Anlagen im Plangebiet“, so der Beschluss. Hinter der bürokratischen Formulierung steckt allerdings Brisanz: Im Plangebiet liegt auch das Parkhaus am Hotelturm, dem wegen Baufälligkeit im November die Schließung droht. Damit wären die Kongresshalle und das Hotel Dorint ohne Parkplätze.

Stadt lässt sich nicht unter Druck setzen

Aufgrund der komplizierten Eigentumsverhältnisse und Streitigkeiten unter den Eigentümern liegt eine Sanierungs- oder Neubaulösung für das Parkhaus in weiter Ferne. Da die Stadt auf die Stellplätze für den generalsanierten Kongress am Park angewiesen ist, glaubt ein Teil der Eigentümer derzeit, bezüglich der Genehmigung eines gigantischen Neubauprojekts mit bis zu neun Geschossen Druck ausüben zu können.

Dem will sich die Stadt allerdings nicht unterwerfen. “Der Stadtrat darf nicht zu Entscheidungen … gezwungen werden”, kommentierte Baureferent Gerd Merkle die Situation in vorsichtiger Wortwahl. Vermutungen von Rolf Rieblinger (CSM), er würde in belastender Weise im Dauerstreit mit einem der Investoren liegen, wies Merkle zurück und stellte sich damit vor seine Bauverwaltung: Jeder Bauherr habe Anspruch auf Bearbeitung seiner Anträge, was auch bei diesem Investor stets korrekt geschehe, auch wenn dieser im Vierwochenturnus in einem Augsburger Hochglanzmagazin anderes verbreite. Die Stadt dürfe aber nicht zum Spielball privater Interessen werden.

Bebauungsplan mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb

Deshalb soll jetzt ein Bebauungsplan klare Regeln schaffen, auf Anregung von Stadtheimatpfleger Prof. Hubert Schulz mit einem vorgeschalteten kleinen Architektenwettbewerb. “Nehmen Sie die städtische Planungshoheit in Anspruch”, riet Schulz dem Ausschuss, “und lassen Sie einen Bebauungsplan mit entsprechender Schärfe herstellen”.

Da allerdings kein Investor gezwungen werden kann, das städtische Wunschergebnis später auch zu bauen, weil es im Baurecht kein Baugebot gibt, denkt die Verwaltung bereits weiter, wie Gerd Merkle verriet: “Plan B läuft, heute möchte ich aber nichts dazu sagen”. Man prüfe “alles, und nicht nur auf städtischen Flächen. Fragen Sie mich nicht, ob der Wittelsbacher Park geeignet ist als Tiefgarage”, ließ sich der Baureferent zu einer Andeutung hinreißen.

Noch ein “Plan B”: Parkhaus an der Rosenaustraße

"Keine nachhaltige Bautätigkeit": insolventes Projekt Semiramis


Dankbar nahm Merkle auch den Vorschlag von Rainer Schönberg (Freie Wähler) zur Kenntnis, die kurzfristige Errichtung eines kommunalen Parkhauses auf dem städtischen Grundstück in der Rosenaustraße zwischen Hausnummer 6 und 12 abklären zu lassen. “Dann könnte uns die Eigentümergemeinschaft wurscht sein”, so Schönberg. Ein Parkhaus an dieser Stelle wäre Luftlinie weniger als 200 Meter vom Haupt­ein­gang der Kongresshalle entfernt, nicht weiter als das bisherige Parkhaus.

Keine Wiederauferstehung von “Semiramis”

Dr. Dominik Hoppe, Jurist im Baureferat, gab auf Nachfrage von Stadtrat Stefan Quarg (SPD) auch dem Unterlaufen städtischer Planabsichten durch ein Festhalten der Investoren am geneh­mig­ten Projekt “Semiramis”, einer Aufstockung des alten Parkhauses mit einer Wohnbebauung, keine Chance: Die Baugenehmigung sei mangels nachhaltiger Bautätigkeit erloschen, eine Verlängerung insbesondere nach einer Veränderung der Rechtslage durch einen neuen Bebauungsplan nicht mehr möglich. “Mit dem Beschluss gewinnen Sie Rechtssicherheit”, so Hoppe.