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Freitag, 22.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Asphaltmischwerk: SPD klagt gegen Baugenehmigung

Am vergangenen Mittwoch hat die Augsburger SPD Klage gegen die Baugenehmigung für das in Lechhausen geplante Werk der Bayerischen Asphalt­mischwerke (BAM) eingereicht.

Grundstück der geplanten Asphaltmischanlage in der Aulzhausener Straße

Karte: OpenStreetMap (zum Vergrößern anklicken)


Dies gab SPD-Fraktionschef Dr. Stefan Kiefer am Donnerstag auf einer Informations­veranstaltung der SPD in der AWO-Begegnungs­stätte Hammerschmiede bekannt. Beklagte ist die Stadt. „Wir haben alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um die Genemigung wegzubekommen“, so Kiefer vor den rund 65 Teilnehmern. Eine Aussprache im Stadtrat Anfang Oktober sei verschoben worden, die anschließende Befassung im Ältestenrat des Stadtrats habe nichts erbracht. Zuletzt sei man im Stadtrat mit dem Antrag, die Baugenehmigung zurückzunehmen, politisch unterlegen.

Stadtrat und Fachausschuss waren nicht beteiligt

„Wir halten die Genehmigung für rechtswidrig“, so Kiefer weiter. Der SPD-Politiker führte unter anderem an, dass weder Stadtrat noch Umwelt­ausschuss im Verfahren beteiligt wurden. Die Verwaltung habe damit die Planungs­hoheit des Stadtrats missachtet.

Gemäß Geschäftsordnung der städtischen Kollegien gehört „die Erteilung von Genehmigungen nach §§ 4 ff. BImSchG, mit Ausnahme der Erteilung von Genehmigungen in vereinfachten Verfahren“ (ein solches liegt nicht vor, da die BAM ein förmliches Verfahren beantragt hatten) zum Aufgaben­bereich des Umwelt­aus­schusses. Die Asphalt­mischanlage war genau nach diesen Paragrafen des Bundes­immissions­schutz­gesetzes zu genehmigen. Die Stadtregierung sieht aufgrund eines Beschlusses, der unter der Vorgängerregierung gefasst wurde und die Geschäftsordnung in diesem Punkt relativiert, die Beteiligung des Umweltausschusses nicht als zwingend an.

» Geschäftsordnung der städtischen Kollegien (pdf, 174 kB; via Stadt Augsburg)

» Asphaltmischanlage: keine Entscheidung über Dringlichkeitsantrag der SPD